Fit & Gesund bis ins hohe Alter

Wie bekommen Sie an eine

Rehasport-Verorndung?

1. Der Arzt oder auch Facharzt stellt die Verordnung aus. 2. Der Antrag bzw. die Verordnung muss durch die Krankenkasse genehmigt werden. 3. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse, dürfen Sie die 50 Übungseinheiten, in einem dafür vorgesehenen Verein, absolvieren. Der Verein muss über einen Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkasse verfügen.

Welche Kosten entstehen für das

Mitglied der Krankenkassen?

Die Grundversorgung (i.d.R. 50 Gymnastikstunden) ist kostenfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Die Nutzung von Zusatzleistungen außerhalb der Gymnastikstunden bedarf einer Mitgliedschaft im Verein. Der monatliche Beitrag liegt bei nur 14,90 € Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen angebotenen Gruppen an der ausgewählten Trainingsstätte des Vereins im Rahmen der 50 Gymnastikstunden. Grundsätzlich steht der Verein allen offen. Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die Rehasportler. Die hierfür zusätzlich anfallenden Kursgebühren erfragen Sie bitte vor Ort bei den jeweiligen Trainingsstätten.

Rehasport

Was ist Rehasport?

RehaSport, der auf Verordnung des Arztes als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe. Beschädigter Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit; entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.

Was ist das Ziel des Rehasports?

"Ziel des Rehabilitationssportes ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfüge, ein."  
Gesundheitssport Bad Kissingen e.V.
Impressum
Badgasse 3  97688 Bad Kissingen
no pain and fit for ever “Lebe Gesundheit” für nur 24,90€ monatlich
Rehasport B.K.

Wie bekommen Sie an eine

Rehasport-Verorndung?

1. Der Arzt oder auch Facharzt stellt die Verordnung aus. 2. Der Antrag bzw. die Verordnung muss durch die Krankenkasse genehmigt werden. 3. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse, dürfen Sie die 50 Übungseinheiten, in einem dafür vorgesehenen Verein, absolvieren. Der Verein muss über einen Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkasse verfügen.

Welche Kosten entstehen für

das Mitglied der

Krankenkassen?

Die Grundversorgung (i.d.R. 50 Gymnastikstunden) ist kostenfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Die Nutzung von Zusatzleistungen außerhalb der Gymnastikstunden bedarf einer Mitgliedschaft im Verein. Der monatliche Beitrag liegt bei nur 14,90 € Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen angebotenen Gruppen an der ausgewählten Trainingsstätte des Vereins im Rahmen der 50 Gymnastikstunden. Grundsätzlich steht der Verein allen offen. Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die Rehasportler. Die hierfür zusätzlich anfallenden Kursgebühren erfragen Sie bitte vor Ort bei den jeweiligen Trainingsstätten.

Rehasport

Was ist Rehasport?

RehaSport, der auf Verordnung des Arztes als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe. Beschädigter Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit; entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.

Was ist das Ziel des

Rehasports?

"Ziel des Rehabilitationssportes ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfüge, ein."  
Badgasse 3  97688 Bad Kissingen